Neue Ökodesign-Richtlinie ab Juli 2021: Das müssen Sie wissen

So wird Ihre Antriebstechnik normkonform und zukunftssicher

Klima- und Umweltschutz sind wichtige Themen in der heutigen Gesellschaft. Sie betreffen sowohl den privaten als auch den gewerblichen Bereich. Die Herstellung, der Betrieb und die Entsorgung von energieverbrauchsrelevanten Produkten spielen dabei eine wichtige Rolle und brauchen entsprechende Standards. In der Richtlinie wurde der Mindestwirkungsgrad weiter verschärft, sodass etwa IE2 Motoren nur noch in Kombination mit einem geregelten Antrieb, also einem Frequenzumrichter, betrieben werden dürfen.

„Grund hierfür ist, dass eine Vielzahl an Asynchronmotoren, insbesondere Pumpen und Lüfter, immer noch direkt am Netz betrieben werden. Der Einsatz eines Umrichters steigert die Energieeffizienz je nach Anwendung enorm“, erklärt Tim Aufderheide, Applikationsingenieur bei KEB. „Direkt am Netz dürfen nur noch Motoren der Klasse IE3 oder höher betrieben werden.“ Neu ist, dass in der 2019 überarbeiteten Richtlinie nun auch Frequenzumrichter einen Mindestwirkungsgrad erfüllen müssen. Um dies bewerten zu können beschreibt die Norm (EN 61800-9-2) Grenzwerte und Methoden zur Bestimmung der Energieeffizienz von Frequenzumrichtern.

Im #TechTuesday-Webcast unter dem Thema „Ökodesign und Frequenzumrichter“ sprachen Aufderheide und Tobias Wenneker (Produktmanager Drives) unter anderem über die Fragen, warum die Ökodesign-Richtlinie überhaupt eingeführt wurde und vor allem: Wer muss sie beachten? Eine vorherige Folge zum Thema „Ökodesign-Richtlinie und Motoren“ finden Sie ebenfalls im #TechTuesday-Archiv 

 

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